- Berufskraftfahrer -
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Beschleunigte Grundqualifikation §4 Abs. 2 BKrFQG

Ist am 01. Oktober 2006 in Kraft getretten. Ziel des BKrFQG ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit und die Verbesserung des Umweltschutzes durch zusätzliche Qualifizierungen. Für Berufskraftfahrer/in reicht die Fahrerlaubnis der Bus und Lkw Klassen als alleiniger Nachweis der Befähigung nicht aus. Nach dem BKrFQG müssen sie zusätzlich die sog. Grundqualifikation erwerben und regelmäßige Weiterbildungsmodule besuchen.

Die Grundqualifikation benötigen Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer die ihre Fahrerlaubnis der Bus und Lkw Klassen gütergewerblich oder zur Personenbeförderung erstmalig erwerben.


Wir bieten die beschleunigte Grundqualifikation nach §4 Abs. 2 BKrFQG an. Der Besitz der Fahrerlaubnis für Lkw, bzw. Bus ist nicht vorgeschrieben.


Abgeschlossen wird die beschleunigte Grundqualifikation mit IHK-Prüfung.


• Dauer: ca. 5 Wochen

• Unterrichtszeiten Theorie (130 UE á 60 Minuten): Mo.- Fr. 8:00 bis 16:00 Uhr

• Unterrichtszeiten Praxis (10 UE á 60 Minuten): individuelle Planung

• IHK Prüfung: 90 Minuten

• Maßnahmenummer: 034 / 1047 / 2017

• Modulnummer: 6


Inhalte der Ausbildung


• Technische Ausstattung und Fahrphysik

• Optimale Nutzung der kinematischen Kette

• Sozialvorschriften, Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle

• Kriminalität und Schleusung illegaler Einwanderer

• Gesundheitsschäden vorbeugen

• Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung

• Verhalten in Notfällen

• Ladungssicherung

• Kenntnis der Vorschriften für den Güterverkehr

• Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt

• Wirtschaftliches Umfeld des Güterverkehrs und Marktordnung


Abschluss der Ausbildung


Die Prüfung erfolgt durch die IHK zu Rostock und Sie erhalten ein Zertifikat.

BKF Weiterbildung Wochenlehrgang vom 08.04. bis 12.04.2024
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