Klasse T
Zugmaschinen mit einer
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h
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Voraussetzung |
setzt keine Führerscheinklasse voraus
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Mindestalter |
16. Jahre
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| zulässige
Fahrzeuge |
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und
selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart
bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h |
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einschließende Führerscheinklassen |
Klasse T schließt die Klassen L, M und S ein
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| weiteres |
Fahrzeugführer von Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die
Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h
müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben |