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Klasse T

Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h

Voraussetzung
setzt keine Führerscheinklasse voraus
Mindestalter
16. Jahre
zulässige Fahrzeuge
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h
einschließende Führerscheinklassen
Klasse T schließt die Klassen L, M und S ein
weiteres
Fahrzeugführer von Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben

Sonderfahrten Klasse T Überlandfahrt Nachtfahrt Autobahnfahrt
 
keine
Prüfungsdauer  60 min.