>>>  Pkw - Ausbildung

 

Der Pkw-Führerschein umfasst Kraftwagen bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse (statt 7,5 t in der alten Klasse 3), und die Anhängelast ist gegenüber Klasse 3 erheblich eingeschränkt worden. . Es gibt sie auch in einer Automatik-Version.

Voraussetzung
setzt keine Führerscheinklasse voraus
Mindestalter
18. Jahre
zulässige Fahrzeuge
Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)
einschließende Führerscheinklassen
Klasse B schließt die Klassen M, L und S ein
weiteres
Wird in der Prüfung mit einem Automatikfahrzeug gefahren, dann erhält man die Klasse B auf Automatikgetriebe beschränkt

Sonderfahrten Klasse B Überlandfahrt Nachtfahrt Autobahnfahrt
 
Ersterwerb 5 3 4
Erweiterung 5 3 4
Prüfungsdauer  45 min.


>>> Pkw mit Anhänger (BE)

Die Ergänzung zum Pkw-Führerschein für alle, denen die relativ leichten Anhänger der Klasse B nicht genügen. Der BE-Schein ist wegen der Ausbildungs- und Prüfungskosten sicher erst dann zu empfehlen, wenn er tatsächlich gebraucht wird.

 
Voraussetzung
Der Erwerb der Klasse BE setzt voraus, dass der Fahrschüler die Fahrerlaubnis Klasse B entweder schon besitzt oder, bei paralleler Ausbildung in B und BE, die Voraussetzungen für die Klasse B erfüllt hat
zulässige Kombination
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen)
Mindestalter
18. Jahre
Weiteres
Im Fall der parallelen Ausbildung der Klassen B und BE darf die Klasse BE nicht vor der Klasse B erteilt werden


Sonderfahrten Klasse BE Überlandfahrt Nachtfahrt Autobahnfahrt
 
Ersterwerb 5 3 4
Prüfungsdauer 45 min.