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Klasse A Klasse A1
Die Motorradklasse A gibt es für die 18- bis 24jährigen zuerst nur » beschränkt «. Das heißt sie besitzt eine Leistung von 25 KW. Nach zwei Jahren entfällt die Beschränkung. Wer 25 Jahre oder älter ist, darf ohne Beschränkung den sogenannten Direkteinstieg machen.

Die Motorradklasse A1 machen die meisten mit 16 Jahren. Mit diesem darf man sogar schon auf die Autobahn, denn die erlaubte Höchstgeschwindigkeit bleibt für die noch nicht Volljährigen auf 80 km/h beschränkt.

Voraussetzung
keine
keine
Mindestalter
18. oder 25. Jahre
16 Jahre
zulässige Fahrzeuge

Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer  Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h


Motorräder  der Klasse A haben einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW /15PS(Leichtkrafträder)
einschließende Führerscheinklassen Klasse A schließt die Klassen A1 und M ein
Klasse A1 schließt  die Klasse M ein
weiteres Wer zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat und auf einer entsprechend schweren Maschine ausgebildet und geprüft worden ist, erhält die Klasse A sofort ohne die Beschränkung

Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h dürfen von Inhabern einer Fahrerlaubnis A1 nur dann geführt werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben
Sonderfahrten Klasse A
Ersterwerb
Überlandfahrt  5
Autobahn  4
Nachtfahrt  3

Erweiterung von Klasse A1
Überlandfahrt  3
Autobahnfahrt  2
Nachtfahrt  1

Prüfungsdauer 60 min.
 Klasse A1

Überlandfahrt 5
Autobahnfahrt  4
Nachtfahrt
  3
Prüfungsdauer
45 min.




Prüfungsdauer 45 min.