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Klasse A |
Klasse A1 |
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Die Motorradklasse A gibt es für die
18- bis 24jährigen zuerst nur » beschränkt «. Das heißt sie
besitzt eine Leistung von 25 KW. Nach zwei Jahren entfällt die
Beschränkung. Wer 25 Jahre oder älter ist, darf ohne
Beschränkung den sogenannten Direkteinstieg machen. |
Die Motorradklasse A1 machen die meisten mit 16 Jahren. Mit
diesem darf man sogar schon auf die Autobahn, denn die erlaubte
Höchstgeschwindigkeit bleibt für die noch nicht Volljährigen auf
80 km/h beschränkt.
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Voraussetzung |
keine
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keine |
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Mindestalter |
18. oder 25. Jahre
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16 Jahre |
| zulässige
Fahrzeuge |
Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
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Motorräder der Klasse A haben einem Hubraum von nicht mehr
als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW
/15PS(Leichtkrafträder)
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einschließende Führerscheinklassen |
Klasse A
schließt die Klassen A1 und M ein |
Klasse A1 schließt die Klasse M ein
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| weiteres |
Wer zum
Zeitpunkt der Aushändigung dieser Fahrerlaubnis das 25.
Lebensjahr vollendet hat und auf einer entsprechend schweren
Maschine ausgebildet und geprüft worden ist, erhält die Klasse A
sofort ohne die Beschränkung
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Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h dürfen von Inhabern
einer Fahrerlaubnis A1 nur dann geführt werden, wenn sie das 18.
Lebensjahr vollendet haben
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| Sonderfahrten |
Klasse A
Ersterwerb
Überlandfahrt 5
Autobahn 4
Nachtfahrt 3
Erweiterung von Klasse A1
Überlandfahrt 3
Autobahnfahrt 2
Nachtfahrt 1
Prüfungsdauer 60 min. |
Klasse A1
Überlandfahrt 5
Autobahnfahrt 4
Nachtfahrt 3
Prüfungsdauer 45 min.
Prüfungsdauer 45 min. |