>>>   beschleunigte Grundqualifikation

nach §4 Abs. 2 BKrFQG

Die Fahrschule Buchholz  ist eine gesetzlich anerkannte Ausbildungsstätte für die beschleunigte Grundqualifikation .

Die Ausbildung erfolgt in 140 Stunden, das entspricht 188 Unterrichtseinheiten, hierin enthalten sind 13 Fahrstunden.

Es wird nur eine theoretische Prüfung absolviert. Dauer 90 Minuten.

Die beschleunigte Grundqualifikation berechtigt zum Führen von

  • LKW und LKW mit Hänger der Klassen C1 und C1E (ab 18 Jahren)
  • Busse der Klasse D1 und D1E sowie Linienbusse der Klassen D und DE bei Linien bis zu 50 km, LKW und Züge der Klassen C und CE (ab 21 Jahren)
  • LKW und Busse uneingeschränkt (ab 23 Jahren)


Zur Prüfung muss keine Fahrerlaubnis vorgelegt werden.