>>>  LKW - Ausbildung

 


C1
Lkw zwischen 3,5 und 7,5 t

C1E
Lkw zwischen 3,5 und 7,5 t mit Anhänger

C
Lkw

CE
Lkw mit Anhänger
Voraussetzung
- C1 setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus

 - C1 setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus

- C1E setzt außerdem voraus, dass der Bewerber die Führerscheinklasse C1 besitzt

-  C setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus  - CE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse C besitzt
Mindestalter
18 Jahre
18 Jahre 18 Jahre 18 Jahre
zulässige Fahrzeuge
- Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse
bis 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz
(auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von
nicht mehr als 750 kg)

- Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als
750 kg
- die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf
12.000 kg nicht übersteigen

- die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen
- Kraftfahrzeuge  mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg
-
nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz
(auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von
nicht mehr als 750 kg)
- Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von
mehr als 750 kg
Befristungen
+
    bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres

+ Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis
-Gesundheitszustand
- Sehvermögen
+    bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres

+ Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis
-Gesundheitszustand
- Sehvermögen
+ Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt

+ Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis
-Gesundheitszustand
- Sehvermögen
+ Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt

+ Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis
-Gesundheitszustand
- Sehvermögen
einschließende Führerscheinklassen
Klasse C1 schließt die Klassen L und M ein

Klasse C1E berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klassen BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist
C schließt die Klasse C1 ein CE schließt die Klassen C1E, BE und T ein.

Außerdem D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist
Sonderfahrten bei Erweiterung von B

3 Überlandfahrten,
1 Autobahnfahrt,
1 Nachtfahrt

Prüfungsdauer 75 min.

bei Erweiterung von C1

3 Überlandfahrten,
1 Autobahnfahrt,
1 Nachtfahrt


C1 und C1E in einer kombinierten Ausbildung

Überlandfahrten
Solo: 1
Zug: 1
Autobahnfahrten
 Solo: 1
Zug: 1
Nachtfahrt
Solo: keine
Zug: 2

Prüfungsdauer 75 min.
bei Erweiterung von Klasse B

 5 Überlandfahrten
2 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten

bei Erweiterung von Klasse C1

 3 Überlandfahrten
1 Autobahnfahrt
1 Nachtfahrt

Prüfungsdauer 75 min.
bei Erweiterung von Klasse C

5 Überlandfahrten
2 Autobahnfahrten
 3
Nachtfahrten

C und CE in einer gemeinsamen Ausbildung

Überlandfahrten
Solo: 3
Zug: 5
Autobahnfahrten
 Solo: 1
Zug: 2
Nachtfahrten
 Solo: keine
Zug: 3


Prüfungsdauer 75 min.
Sonstiges    
- Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur
bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse einschließlich eines Anhängers zulässig!

CE berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klassen
C1E, BE und T sowie D1E,
sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.
Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur
bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse einschließlich eines Anhängers zulässig