>>> Aufbauseminar für Punkteauffällige  - ASP - Punkteabbau

  Das Punktesystem

Alle Verstöße, die so schwerwiegend sind, dass sie im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg eingetragen sind, werden mit Punkten bewertet. Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Regelsatz von weniger als 40,-€
geahndet werden, sind nicht in Flensburg registriert. Für sie gibt es daher auch keine Punkte.

Zur Teilnahme an den Aufbauseminaren für Punkteauffällige sind Kraftfahrer, die auf Grund wiederholter Verstöße im Straßenverkehr 14 oder mehr Punkte angesammelt haben.

Daneben können Kraftfahrer, die
noch keine 14 Punkte erreicht haben, freiwillig an einem Aufbauseminar für die genannte Gruppe teilnehmen.

Bei einem Stand von nicht mehr als 13 Punkten werden 2, bei einem Stand von nicht mehr als 8 Punkten 4 Punkte abgezogen.

Der Besuch eines Seminars führen jeweils nur einmal innerhalb von fünf Jahren zu einem Punkteabzug. Für den Punktestand und die Berechnung der Fünfjahresfrist ist jeweils das Ausstellungsdatum der Teilnahmebescheinigung maßgeblich. Ein Punkteabzug ist nur bis zum Erreichen von null Punkten zulässig. (§ 4 Abs. 4 StVG)

Ablauf und Kursinhalt der Seminare

Aufbauseminare sind in Gruppen von mindestens 6 und höchstens 12
Teilnehmern durchzuführen. Die Seminare umfassen 4 Sitzungen zu je 135 Minuten und eine Fahrprobe von 30 Minuten. Das Seminar ist innerhalb eines Zeitraums von zwei bis vier Wochen abzuschließen. Die Beobachtungsfahrt findet zwischen der ersten und zweiten Sitzung in Gruppen von zwei bis drei Teilnehmern statt. An einem Tag darf nicht mehr als eine Sitzung durchgeführt werden.

In den Kursen werden die Verkehrszuwiderhandlungen diskutiert. Durch Gruppengespräche, Verhaltensbeobachtung während der Fahrt,
Analyse problematischer Verkehrssituationen und durch weitere Informationsvermittlung soll ein sicheres und rücksichtsvolles Fahrverhalten erreicht werden.
Dabei soll insbesondere die Einstellung zum Verhalten im Straßenverkehr geändert, das Risikobewusstsein gefördert und die Gefahrenerkennung verbessert werden (§ 35 Abs. 2 FeV).

Die schriftliche Anordnung der Behörde ist bei der Anmeldung zu dem
Aufbauseminar vorzulegen.

Nach vollendeter Teilnahme erhält der Betroffene eine Bescheinigung die er bei seiner Behörde innerhalb der Frist vorlegen muss. Fehlt der Teilnehmer an einer Sitzung oder der Fahrprobe, muss er das Seminar wiederholen und die Teilnahmebescheinigung darf nicht ausgehändigt werden. Fahranfänger müssen innerhalb einer von der Fahrerlaubnisbehörde festgesetzte Frist die Teilnahme am Aufbauseminar nachweisen.
Hält der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe diesen Termin nicht ein, droht ihm der Entzug der Fahrerlaubnis.

 

Ihren aktuellen Punktestand finden sie auf den Seiten vom KBA und welcher beim
Seminar vorliegen.

Punkteregelung:

  Punktekonto
Anordnung
  18 Pkt.
Entzug der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist von mindestens 6 Monaten, weitere Auflagen der Behörden möglich.

 

Freiwillige verkehrspsychologische Beratung mit 2 Punkten Abzug, vorausgesetzt, dass bereits ein Aufbauseminar absolviert wurde

17 Pkt.

 

Anordnung eines Pflicht-Aufbauseminars mit Hinweis auf Verkehrs-psychologische Beratung und Hinweis auf drohenden Fahrerlaubnisentzug

 
14 Pkt.

Freiwilliges Aufbauseminar mit 2 Punkte Abzug

13 Pkt.  
9 Pkt.

Freiwilliges Aufbauseminar mit 4 Punkten Abzug

8 Pkt.  

Hat der Betroffene bereits Seminar teilgenommen, ist innerhalb von 5 Jahren kein Aufbauseminar mit Punktabzug möglich

 

Die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar bei 3 oder weinigeren Punkten führt nur zu einem Punktrabatt von 3 Punkten. Somit keine Punktgutschrift auf "Vorrat" möglich

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