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Das Punktesystem
Alle
Verstöße, die so schwerwiegend sind, dass sie im Verkehrszentralregister
beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg eingetragen sind, werden mit
Punkten bewertet. Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Regelsatz von
weniger als 40,-€
geahndet werden, sind nicht in Flensburg registriert. Für sie gibt es
daher auch keine Punkte.
Zur Teilnahme
an den Aufbauseminaren für Punkteauffällige sind Kraftfahrer, die auf
Grund wiederholter Verstöße im Straßenverkehr
14 oder mehr Punkte
angesammelt haben.
Daneben können Kraftfahrer, die
noch keine 14 Punkte
erreicht haben, freiwillig
an einem Aufbauseminar für die genannte Gruppe teilnehmen.
Bei einem Stand von nicht mehr als 13 Punkten werden 2, bei einem Stand
von nicht mehr als 8 Punkten 4 Punkte abgezogen.
Der Besuch eines Seminars führen jeweils nur einmal innerhalb von fünf
Jahren zu einem Punkteabzug. Für den Punktestand und die Berechnung der
Fünfjahresfrist ist jeweils das Ausstellungsdatum der
Teilnahmebescheinigung maßgeblich. Ein Punkteabzug ist nur bis zum
Erreichen von null Punkten zulässig. (§ 4 Abs. 4 StVG)
Ablauf und Kursinhalt der Seminare
Aufbauseminare sind in Gruppen von
mindestens 6
und höchstens 12
Teilnehmern durchzuführen. Die Seminare umfassen
4 Sitzungen
zu je 135 Minuten
und eine
Fahrprobe von 30 Minuten.
Das Seminar ist innerhalb eines Zeitraums von zwei bis vier Wochen
abzuschließen. Die Beobachtungsfahrt findet zwischen der ersten und
zweiten Sitzung in Gruppen von zwei bis drei Teilnehmern statt. An einem
Tag darf nicht mehr als eine Sitzung durchgeführt werden.
In
den Kursen werden die Verkehrszuwiderhandlungen
diskutiert. Durch
Gruppengespräche, Verhaltensbeobachtung während der Fahrt,
Analyse problematischer Verkehrssituationen und durch weitere
Informationsvermittlung soll ein sicheres und rücksichtsvolles
Fahrverhalten erreicht werden.
Dabei soll insbesondere die Einstellung zum Verhalten im Straßenverkehr
geändert, das Risikobewusstsein gefördert und die Gefahrenerkennung
verbessert werden (§ 35 Abs. 2 FeV).
Die
schriftliche Anordnung der Behörde ist bei der Anmeldung zu dem
Aufbauseminar vorzulegen.
Nach
vollendeter Teilnahme erhält der Betroffene
eine Bescheinigung die er bei seiner
Behörde innerhalb der Frist vorlegen muss. Fehlt der
Teilnehmer an einer Sitzung oder der Fahrprobe, muss er das Seminar
wiederholen und die Teilnahmebescheinigung darf nicht ausgehändigt
werden. Fahranfänger müssen innerhalb einer von der Fahrerlaubnisbehörde
festgesetzte Frist die Teilnahme am Aufbauseminar nachweisen.
Hält der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe diesen Termin nicht ein,
droht ihm der Entzug der Fahrerlaubnis.
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