>>> Aufbauseminar für Fahranfänger - ASF - in der Probezeit
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Zur Teilnahme an den
Aufbauseminaren für Fahranfängern sind verpflichtet, die während der
Probezeit wegen eines schwer wiegenden Verstoßes oder zwei weniger
schwer wiegenden Verstößen im Straßenverkehr aufgefallen sind.
Ablauf und Kursinhalt der Seminare
In
den Kursen werden die Verkehrszuwiderhandlungen
diskutiert. Durch
Gruppengespräche, Verhaltensbeobachtung während der Fahrt,Analyse
problematischer Verkehrssituationen und durch weitere
Informationsvermittlung soll ein sicheres und rücksichtsvolles
Fahrverhalten erreicht werden. Dabei soll insbesondere die Einstellung
zum Verhalten im Straßenverkehr geändert, das Risikobewusstsein
gefördert und die Gefahrenerkennung verbessert werden Die schriftliche Anordnung der Behörde ist bei der Anmeldung zu dem Aufbauseminar vorzulegen. Nach vollendeter Teilnahme erhält der Betroffene eine Bescheinigung die er bei seiner Behörde innerhalb der Frist vorlegen muss. Fehlt der Teilnehmer an einer Sitzung oder der Fahrprobe, muss er das Seminar wiederholen und die Teilnahmebescheinigung darf nicht ausgehändigt werden. Fahranfänger müssen innerhalb einer von der Fahrerlaubnisbehörde festgesetzte Frist die Teilnahme am Aufbauseminar nachweisen. Hält der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe diesen Termin nicht ein, droht ihm der Entzug der Fahrerlaubnis. Damit das Seminar für alle Teilnehmer erfolgreich verläuft, ist es wichtig, dass jeder im Rahmen seiner persönlichen Fähigkeiten – aktiv und konstruktiv mitmacht.
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